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Insolvenzprofil
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das Betreiben und Verwalten von Gastronomiebetrieben, der Vertrieb von Gourmetspeisen über mobile Food-Trucks, der Handel mit Waren aus dem Lebensmittelbereich und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger - sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127104 eingetragenen Balmy Systemgastronomie GmbH, Brandshofer Deich 68, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Matthias Schmidt, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts abzugeben. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, sofern dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO eingereicht wird. Für professionelle Einreicher besteht ab dem 01.01.2022 eine Pflicht zur elektronischen Einreichung.
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