Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung im Zusammenhang mit Customer Experience, der Entwicklung von disruptiven und anderen Geschäftskonzepten, der Organisationsentwicklung, der Personalberatung und Qualifizierung sowie die Tätigkeit als Inkubator. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die den vorgenannten Geschäften dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Firmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.05.2026 über das Vermögen der baruschke!zimmermann GmbH, Unternehmensberatung, insbes. im Zusammenhang mit Customer Experience u.a., Brahms Kontor, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg (AG Hamburg, HRB 155945), vertreten durch die Geschäftsführer Rudolf Alexander Baruschke und Axel Zimmermann, das Verfahren eröffnet. Mit Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Henkel bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
18.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der baruschke!zimmermann GmbH, Unternehmensberatung, insbes. im Zusammenhang mit Customer Experience u.a., Brahms Kontor, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg (AG Hamburg, HRB 155945), vertr. d.: 1. Rudolf Alexander Baruschke, (Geschäftsführer), 2. Axel Zimmermann, (Geschäftsführer),
ist am 15.05.2026 um 19:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Henkel, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040 - 650 390 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung ka...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der baruschke!zimmermann GmbH, Unternehmensberatung, insbes. im Zusammenhang mit Customer Experience u.a., Brahms Kontor, Pilatuspool 2, 20355 Hamburg (AG Hamburg, HRB 155945), vertr. d.: 1. Rudolf Alexander Baruschke, (Geschäftsführer), 2. Axel Zimmermann, (Geschäftsführer),
ist am 15.05.2026 um 19:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Henkel, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, Tel.: 040 - 650 390 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 200/26
Amtsgericht Hamburg, 15.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.