Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 95381
EUID
DEK1101.HRB95381
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 301/13
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Produkten, Geräten und anderen Waren, welche zur Errichtung von Bauwerken und deren Innen- und Außengestaltung bestimmt sind, sowie von Artikeln des Hobby- und Heimwerkerbedarfs für die Gesellschaften der Praktiker Gruppe, außerdem die Durchführung jeglicher Tätigkeiten, die dem vorbenannten Zweck oder der Weiterentwicklung des vorbenannten Zwecks dienen, insbesondere Qualitätssicherung, Sortimentsgestaltung und Marketing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH ist anhängig. Im ersten Beschluss vom 16.04.2026 wird der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 28.05.2026 angeordnet. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis zu diesem Datum zur Schlussrechnung, nachträglich angemeldeten Forderungen und dem Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Im zweiten Beschluss vom 13.05.2026 wird der für den 28.05.2026 angesetzte Schlusstermin aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen angesetzt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder.
Originalbekanntmachung
22.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 301/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95381 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Olaf Galler, Oliver Bialowons
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstel...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 301/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95381 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Olaf Galler, Oliver Bialowons
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 301/13
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
13.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 301/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95381 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Olaf Galler und Oliver Bialowons
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
wird der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren vom 28.05.2026 aufgehoben.
Neuer Termin von Amts wegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Woch...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 301/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95381 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Warenhandels GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Olaf Galler und Oliver Bialowons
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
wird der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren vom 28.05.2026 aufgehoben.
Neuer Termin von Amts wegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 301/13
Amtsgericht Hamburg, 13.05.2026
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