Schlussverteilung Hamburg HRB 66957

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Insolvenzprofil

Behrens GmbH Systemtechnik

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Neßpriel 6, 21129 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 66957
EUID
DEK1101.HRB66957

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 185/22
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Schiffswerft, einer Maschinenfabrik und Planung, Konstruktion und Erstellung von Anlagen und Maschinen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Behrens GmbH Systemtechnik ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg festgesetzt worden. Die Beteiligten wurden über die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung belehrt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 08.05.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht dem 08.05.2026.

Originalbekanntmachung

17.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 185/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66957 eingetragenen Behrens GmbH Systemtechnik, Neßpriel 6, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesut Cekic sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerun...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 185/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66957 eingetragenen Behrens GmbH Systemtechnik, Neßpriel 6, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesut Cekic, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.05.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechn...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 185/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 66957 eingetragenen Behrens GmbH Systemtechnik, Neßpriel 6, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesut Cekic soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 336.202.82 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 256.260,77 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67a IN 185/22 Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026

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