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Insolvenzprofil
BestProb UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schatzmeisterstraße 26, 22043 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 178733
EUID
DEK1101.HRB178733
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 429/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Sascha Khan
Adresse
Büschstraße12, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Immobilien und Ferienimmobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.12.2025 um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BestProb UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Das Verfahren ist auf Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin zurückzuführen, die ihren Antrag am 24.10.2025 gestellt hat. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Khan ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.03.2026. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten eingereicht werden. Die Forderungstabelle wird ab dem 23.02.2026 zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
22.12.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 429/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178733 eingetragenen BestProb UG (haftungsbeschränkt), Schatzmeisterstraße 26, 22043 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamed Sharezaei,
Geschäftszweig: Verwaltung von Immobilien und Ferienimmobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.12.2025, um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sascha Khan, Büschstraße12 , 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 429/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178733 eingetragenen BestProb UG (haftungsbeschränkt), Schatzmeisterstraße 26, 22043 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hamed Sharezaei,
Geschäftszweig: Verwaltung von Immobilien und Ferienimmobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.12.2025, um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sascha Khan, Büschstraße12 , 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 429/25
Amtsgericht Hamburg, 19.12.2025
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