Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BIG Belitz Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Randstr. 72, 22525 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 46210
EUID
DEK1101.HRB46210
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 231/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Montage abgehängter Decken und die Erstelluzng von Trennwänden in Trockenbauweise. Handel mit Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.12.2025 um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIG Belitz Innenausbau GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt aufgrund eines Gläubigerantrags vom 25.06.2025 sowie eines Antrags der Schuldnerin vom 15.12.2025. Zugleich sind die Verfahren 67a IN 231/25 und 67a IN 501/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.03.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
30.12.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 231/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46210 eingetragenen BIG Belitz Innenausbau GmbH, Buxtehuder Straße 21, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jilber Ameti
Geschäftszweig: die Montage abgehängter Decken, die Erstellung von Trennwänden in Trockenbauweise, Handel mit Baustoffen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.12.2025, um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 15.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 231/25 und 67a IN 501/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtun...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 231/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46210 eingetragenen BIG Belitz Innenausbau GmbH, Buxtehuder Straße 21, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jilber Ameti
Geschäftszweig: die Montage abgehängter Decken, die Erstellung von Trennwänden in Trockenbauweise, Handel mit Baustoffen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.12.2025, um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 15.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 231/25 und 67a IN 501/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.03.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 231/25
Amtsgericht Hamburg, 29.12.2025
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