Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 130813

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Insolvenzprofil

Binamra Pande Verwaltung UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Herbststieg 4, 22547 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 130813
EUID
DEK1101.HRB130813

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 368/19
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen und Betrieben der Gastronomie (insbesondere asiatische Küche) und deren Verwaltung. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Binamra Pande Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und soll begründet werden. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Die Einlegung ist auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach möglich.

Originalbekanntmachung

26.08.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 368/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130813 eingetragenen Binamra Pande Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Herbststieg 4, 22547 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Binamra Kumar Pande ist am 01.02.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.10.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäft...

Originalbekanntmachung

17.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 368/19 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130813 eingetragenen Binamra Pande Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Herbststieg 4, 22547 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Binamra Kumar Pande ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung...

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