Forderungsanmeldung Hamburg HRB 71718

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Boyens Internationale Spedition GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Appelhoff 5, 22309 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 71718
EUID
DEK1101.HRB71718

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 24/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide
Adresse
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
Telefon
040 - 89956 75

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Spedition.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 26.02.2026 ist beim Amtsgericht Hamburg in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Boyens Internationale Spedition GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide bestellt worden. Am 31.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 29.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2026. Am 10.04.2026 ist der Beschluss vom 31.03.2026 berichtigt worden, indem der Passus zur Stundung der Verfahrenskosten gestrichen wurde.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 24/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Boyens Internationale Spedition GmbH, Appelhoff 5, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 71718), vertr. d.: Ute Boyens, (Geschäftsführerin), ist am 26.02.2026 um 13:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 20...

Originalbekanntmachung

01.04.2026

67a IN 24/26 : Über das Vermögen der Boyens Internationale Spedition GmbH, Appelhoff 5, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 71718), vertr. d.: Ute Boyens, (Geschäftsführerin), ist am 31.03.2026 um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg, Tel.: 040 - 89956 75. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.05.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlä...

Originalbekanntmachung

13.04.2026

67a IN 24/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boyens Internationale Spedition GmbH, Appelhoff 5, 22309 Hamburg (AG Hamburg, HRB 71718), vertr. d.: Ute Boyens, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 31.03.2026 berichtigt worden. Der Passus: "Der Schuldnerin werden angesichts ihrer Vermögensverhältnisse die Verfahrenskosten für das Eröffnungs- und Insolvenzverfahren gestundet (§ 4 a Abs. 1,3 InsO), soweit die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken (§§ 53, 54 InsO)." ist zu streichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Amtsgericht Hamburg, 10.04.2026

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