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die Erbringung von Dienstleistungen im Kommunikationssektor. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittlebar oder mittelbar zu dienen geeignet sind
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die gesetzliche Vertretung oblag dem Geschäftsführer Herrn Ingo Paul. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem anderen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 256/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92578 eingetragenen brandmarken hamburg Agentur für Kommunikation GmbH, ehemals: Mühlenkamp 31, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ingo Paul soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 155.357,63 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 51.341,82 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67a IN 256/18 Amtsgericht Hamburg, 16.07.2025
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