Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bucher Reisen & Öger Tours GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 36151
EUID
DEK1101.HRB36151
Insolvenzgericht
Gericht
Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 89/19 W
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Markus Walter
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt a.M.
Gegenstand des Unternehmens
Die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung von Reisen jeder Art, insbesondere von Flug-, Schiffs- und Bahnreisen sowie von touristischen Arrangements in Verbindung mit diesen Reisen; ferner der Betrieb von Reisebüros und Agenturen für den Verkauf von Personenbeförderungsleistungen und sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH sind verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe ergangen. Am 09.07.2024 wurde RA Markus Walter zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt mit der Aufgabe, die von der Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin angemeldeten Forderungen der Neckermann Urlaubswelt GmbH und der Thomas Cook Vertriebs GmbH zu prüfen. Zudem wurden am 09.07.2024 die Vergütungen des Gläubigerausschussmitglieds Philipp Schumann festgesetzt. Am 19.07.2024 wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds PSVaG festgesetzt. Die festgesetzten Vergütungsbeträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
18.07.2024
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Philipp Schumann, Bernardstr. 96, 63067 Offenbach a.M. festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.03.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Philipp Schumann, Bernardstr. 96, 63067 Offenbach a.M. die Festsetzung der Vergütu...
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Philipp Schumann, Bernardstr. 96, 63067 Offenbach a.M. festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.03.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Philipp Schumann, Bernardstr. 96, 63067 Offenbach a.M. die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
18.07.2024
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist RA Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt a.M. zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Neckermann Urlaubswelt GmbH (44.724/44727) und Thomas Cook Vertriebs GmbH (44726) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zu...
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist RA Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt a.M. zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Neckermann Urlaubswelt GmbH (44.724/44727) und Thomas Cook Vertriebs GmbH (44726) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 09.07.2024
Originalbekanntmachung
22.07.2024
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds PSVaG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied PSVaG die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von...
61 IN 89/19 W: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, vertr.d. d. Gfin Songül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRB 36151), vertr. d.: Söngül Göktas-Rosati, Heidenkampsweg 81, 20097 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds PSVaG festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied PSVaG die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.