Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cargo Link Transport + Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 46137
EUID
DEK1101.HRB46137
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 136/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für Industrie- Unternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cargo Link Transport + Logistik GmbH ist am 18.04.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Das Verfahren ist am 30.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.07.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 21.08.2024 angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 01.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
18.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 136/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46137 eingetragenen Cargo Link Transport + Logistik GmbH, Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ritter Jessica, Herrn Jörg Cappel, Herrn Sven Ritter
Geschäftszweig: Die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für IndustrieUnternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
ist am 18.04.2024, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg be...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 136/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46137 eingetragenen Cargo Link Transport + Logistik GmbH, Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ritter Jessica, Herrn Jörg Cappel, Herrn Sven Ritter
Geschäftszweig: Die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für IndustrieUnternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
ist am 18.04.2024, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 136/24
Amtsgericht Hamburg, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
01.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 136/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46137 eingetragenen Cargo Link Transport + Logistik GmbH, Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ritter Jessica, Herrn Jörg Cappel und Herrn Sven Ritter
Geschäftszweig: Die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für Industrie-Unternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuld...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 136/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46137 eingetragenen Cargo Link Transport + Logistik GmbH, Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ritter Jessica, Herrn Jörg Cappel und Herrn Sven Ritter
Geschäftszweig: Die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für Industrie-Unternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.06.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 21.08.2024, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 136/24
Amtsgericht Hamburg, 30.06.2024
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