Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CLIC Inneneinrichtung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 30151
EUID
DEK1101.HRB30151
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 79/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Hendrik Gittermann
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
(1) die Herstellung, der Vertrieb im Gross- und Einzelhandel und die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann ferner Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die den Unternehmenszweck fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLIC Inneneinrichtung GmbH ist am 01.05.2024 um 10:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 29.02.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Im Vorfeld waren am 29.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Hendrik Gittermann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.05.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin das Hauptverfahren eröffnet wurde. Rechtsanwalt Hendrik Gittermann ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Der vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 24.07.2024 um 09:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Besetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
29.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 79/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30151 eingetragenen CLIC Inneneinrichtung GmbH, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Raab,
Geschäftszweig: die Herstellung, der Vertrieb im Gross- und Einzelhandel und die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art etc.
ist am 29.02.2024, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldn...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 79/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30151 eingetragenen CLIC Inneneinrichtung GmbH, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Raab,
Geschäftszweig: die Herstellung, der Vertrieb im Gross- und Einzelhandel und die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art etc.
ist am 29.02.2024, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 79/24
Amtsgericht Hamburg, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 79/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30151 eingetragenen CLIC Inneneinrichtung GmbH, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Raab,
Geschäftszweig: die Herstellung, der Vertrieb im Gross- und Einzelhandel und die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art etc.
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Der im Eröffnungsverfahren bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bestehend aus
1) Agentur für Arbeit, Norderstraße 103, 20097 Hamburg, vertreten durch Herrn Jens Greu...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 79/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30151 eingetragenen CLIC Inneneinrichtung GmbH, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Raab,
Geschäftszweig: die Herstellung, der Vertrieb im Gross- und Einzelhandel und die Vermietung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art etc.
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Der im Eröffnungsverfahren bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bestehend aus
1) Agentur für Arbeit, Norderstraße 103, 20097 Hamburg, vertreten durch Herrn Jens Greulich
2) Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski und
3) Frau Ute Jaeger, Am Wiesengrund 24, 19243 Wittenburg,
wird beibehalten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 24.07.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 79/24
Amtsgericht Hamburg, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
06.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 30151 eingetragenen CLIC Inneneinrichtung GmbH, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Raab,
ist am 01.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 79/24
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2024
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