Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Jahnallee 14, 04109 Leipzig
Handelsregister
Hamburg, HRB 98744
EUID
DEK1101.HRB98744
Insolvenzgericht
Gericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 265/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Adresse
Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig
Telefon
0341 2534760
E-Mail
leipzig@wallnerweiss.de
Fax
0341 2534761
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Unternehmen mit Schwerpunkt im Bereich Human Resources Management sowie die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen wie z. B. Interimsmanagement und Entgeltabrechnung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft ist am 16.02.2024 mit der Bestellung des vorläufigen Sachwalters Rüdiger Weiß in das vorläufige Eigenverwaltungverfahren eingetreten. Der vorläufige Sachwalter hatte die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Weiß. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 29.05.2024 anzumelden. Am 01.07.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein gemeinsamer Termin für die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensschritte sowie der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist für den 26.06.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
16.02.2024
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 265/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Hamburg , HRB 98744
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Volker Reinhardt
- wurde am 16.02.2024 um 11:45 Uhr Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 2534760, Telefax 0341 2534761, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 275 Abs. 2 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die ...
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 265/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Hamburg , HRB 98744
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Volker Reinhardt
- wurde am 16.02.2024 um 11:45 Uhr Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 2534760, Telefax 0341 2534761, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 275 Abs. 2 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 2 Satz 3, 22 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO).
Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der vorläufigen Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 275 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
03.05.2024
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 265/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Hamburg , HRB 98744
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Volker Reinhardt
- wurde am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2534760 Telefax: 0341 2534761 Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters...
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 265/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Hamburg , HRB 98744
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Volker Reinhardt
- wurde am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2534760 Telefax: 0341 2534761 Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Die Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
|Die Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte gemaß § 277 InsO
|Die Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eine Insolvenzplanes gemäß § 284 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung gemäß § 66 abs. 3 InsO
| Die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
03.07.2024
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 265/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSCP - Competence und Service Center Personal Aktiengesellschaft, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Hamburg , HRB 98744
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Volker Reinhardt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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