Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Cucinaria Kitchen-Equipment Handels-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Straßenbahnring 12, 20251 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 64738
EUID
DEK1101.HRB64738
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 389/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Telefon
(040) 30 60 45 70
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Küchen, Küchenzubehör und abgepackten Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cucinaria Kitchen-Equipment Handels-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 64738, wurde zunächst mit der Anordnung der Eigenverwaltung fortgeführt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16.04.2026 ist die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy ernannt worden. Ab dem Datum der Bekanntmachung sind Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, Leistungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte sind ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
16.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 389/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 64738 eingetragenen Cucinaria Kitchen-Equipment Handels-GmbH, Straßenbahnring 12, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Torsten Flick
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, Telefon: (040) 30 60 45 70.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 389/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 64738 eingetragenen Cucinaria Kitchen-Equipment Handels-GmbH, Straßenbahnring 12, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Torsten Flick
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, Telefon: (040) 30 60 45 70.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 389/25
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.