Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Da Michele Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bahrenfelder Straße 177-181, 22765 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 165710
EUID
DEK1101.HRB165710
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 73/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Person
Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen
Adresse
Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg
Telefon
040 - 8 000 480
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Anmietung, der Betrieb und die Verpachtung gastronomischer Einrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 30.03.2026 um 11:35 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Da Michele Hamburg GmbH (HRB 165710) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde antreten.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 73/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Da Michele Hamburg GmbH, die Anmietung, der Betrieb u.d. Verpachtung gastronomischer Einrichtungen, Bahrenfelder Straße 177 - 181, 22765 Hamburg (AG Hamburg, HRB 165710), vertr. d.: Pio Barone Lumago, (Geschäftsführer), ist am 30.03.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 8 000 480 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die An...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 73/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Da Michele Hamburg GmbH, die Anmietung, der Betrieb u.d. Verpachtung gastronomischer Einrichtungen, Bahrenfelder Straße 177 - 181, 22765 Hamburg (AG Hamburg, HRB 165710), vertr. d.: Pio Barone Lumago, (Geschäftsführer), ist am 30.03.2026 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Birte Jensen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 8 000 480 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67a IN 73/26
Amtsgericht Hamburg, 30.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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