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Insolvenzprofil
"Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mexikoring 27-29, 22297 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 141722
EUID
DEK1101.HRB141722
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 200/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt) wurde am 03.07.2024 um 12:41 Uhr durch das Amtsgericht Hamburg angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin überging. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Am 05.07.2024 um 11:51 Uhr wurde die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen erneut bestätigt. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
04.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 03.07.2024, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 03.07.2024, um 12:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
05.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 05.07.2024, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141722 eingetragenen "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants in dem in Hamburg belegenen Möbelhaus "Die Wäscherei" und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 05.07.2024, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss ha die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
15.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
G...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gütergemeinschaft
der "Das Restaurant in der Wäscherei" UG (haftungsbeschränkt), Mexikoring 27 - 29, 22297 Hamburg - führungslos, vertr. d. d. Gf.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 200/24
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026
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