Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dasbob Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hohenzollernring 57, 50672 Köln
Handelsregister
Hamburg, HRB 176414
EUID
DEK1101.HRB176414
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 376/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Einkauf, Steuerung und Beauftragung und Organisation von Transport- und Logistikdienstleistungen. Weiterhin Einkauf und Beschaffung von Werbemitteln aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dasbob Logistik GmbH, Hamburg, ist am 20.06.2024 um 14:28 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund von Gläubigeranträgen, die am 16.11.2023 und am 05.03.2024 bei Gericht eingegangen waren. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.04.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich wurden die Verfahren 67a IN 376/23 und 67a IN 88/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 04.09.2024 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
16.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 376/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176414 eingetragenen dasbob Logistik GmbH, Rothenbaumchausse 79, Townhouse, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schürmann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Einkauf, Steuerung und Beauftragung und Organisation von Transport- und Logistikdienstleistungen. Weiterhin Einkauf und Beschaffung von Werbemitteln aller Art
ist am 16.04.2024, um 11:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwal...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 376/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176414 eingetragenen dasbob Logistik GmbH, Rothenbaumchausse 79, Townhouse, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schürmann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Einkauf, Steuerung und Beauftragung und Organisation von Transport- und Logistikdienstleistungen. Weiterhin Einkauf und Beschaffung von Werbemitteln aller Art
ist am 16.04.2024, um 11:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 376/23
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
21.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 376/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176414 eingetragenen dasbob Logistik GmbH, Rothenbaumchausse 79, Townhouse, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schürmann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Einkauf, Steuerung und Beauftragung und Organisation von Transport- und Logistikdienstleistungen. Weiterhin Einkauf und Beschaffung von Werbemitteln aller Art
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwalt Robert Sebastian Wagner, Bahnhofstraße 60, 47829 Krefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.06.2024, um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 16.11.2023 und am 5.03.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 376/23 und 67a IN 88/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rec...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 376/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176414 eingetragenen dasbob Logistik GmbH, Rothenbaumchausse 79, Townhouse, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Schürmann,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Einkauf, Steuerung und Beauftragung und Organisation von Transport- und Logistikdienstleistungen. Weiterhin Einkauf und Beschaffung von Werbemitteln aller Art
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwalt Robert Sebastian Wagner, Bahnhofstraße 60, 47829 Krefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.06.2024, um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 16.11.2023 und am 5.03.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 376/23 und 67a IN 88/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 04.09.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 376/23
Amtsgericht Hamburg, 20.06.2024
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