Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dialoghaus Hamburg gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alter Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 74106
EUID
DEK1101.HRB74106
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 93/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb der Ausstellungen "Dialog im Dunkeln", "Dialog im Stillen" und "Dialog mit der Zeit", sowie vergleichbare Angebote, Seminare und Workshops. Die Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 3. b) bis d) des Gesellschaftsvertrages geregelt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie ist ein Integrationsunternehmen gemäß §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch IX mit einer Schwerbehindertenbeschäftigtenquote von deutlich mehr als 25%.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 03.06.2025 um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dialoghaus Hamburg gGmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eingeleitet worden, der am 14.03.2025 bei Gericht eingegangen ist. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden; die Schuldnerin verwaltet die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.07.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss ist beibehalten worden. Zu dessen Mitgliedern sind die Bundesagentur für Arbeit, die GLS Gemeinschaftsbank eG und Frau Laura Riese bestimmt worden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 27.08.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin ist unter anderem über die Person des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses zu beschließen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 07.08.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
03.06.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 93/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74106 eingetragenen Dialoghaus Hamburg gGmbH, Alter Wandrahm 4, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svenja Michaela Renee Weber
Geschäftszweig: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb der Ausstellungen "Dialog im Dunkeln", "Dialog im Stillen" und "Dialog mit der Zeit", sowie vergleichbare Angebote, Seminare und Workshops. Die Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 3. b) bis d) des Gesellschaftsvertrages geregelt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie ist ein Integrationsunternehmen gemäß §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch IX mit einer Schwerbehindertenb...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 93/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74106 eingetragenen Dialoghaus Hamburg gGmbH, Alter Wandrahm 4, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svenja Michaela Renee Weber
Geschäftszweig: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb der Ausstellungen "Dialog im Dunkeln", "Dialog im Stillen" und "Dialog mit der Zeit", sowie vergleichbare Angebote, Seminare und Workshops. Die Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 3. b) bis d) des Gesellschaftsvertrages geregelt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie ist ein Integrationsunternehmen gemäß §§ 132 ff. Sozialgesetzbuch IX mit einer Schwerbehindertenbeschäftigtenquote von deutlich mehr als 25%.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.06.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 14.03.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hamburg, vertreten durch Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg
GLS Gemeinschaftsbank eG, vertreten durch Herrn Martin Graw, geschäftsansässig: Christstraße 9, 44789 Bochum
Frau Laura Riese, c/o Dialoghaus Hamburg gGmbH, Alter Wandrahm 4, 20457 Hamburg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 27.08.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B424 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 93/25
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
29.07.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 93/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74106 eingetragenen Dialoghaus Hamburg gGmbH, Alter Wandrahm 4, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Svenja Michaela Renee Weber
ist am 28.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 93/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
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