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Insolvenzprofil
DPG Deutsche Parken Alsterdorfer Straße 255 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 175886
EUID
DEK1101.HRB175886
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 38/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgasm
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Parkplattformen, insbesondere am Standort Alsterdorfer Straße, einschließlich aller hiermit verbundenen Maßnahmen, insbesondere dem Bau und der gewerblichen Nutzung von Parkmodulen zum Parken von Kraftfahrzeugen jedweder Art, dem Erwerb und der Unterhaltung von Grundstücken, die Installation von Parkplattformen, der Erstellung und Unterhaltung von Internetseiten und Anwendungen (Apps), der Eintragung und dem sonstigen Schutz Marken, Domains, Patenten und sonstigen geistigen Eigentum sowie sämtliche mit dem Vorgenannten unmittelbar oder mittelbar verbundene Rechtshandlungen. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens und die Erbringung von Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft, wobei die Gesellschaft keine Tätigkeiten ausübt, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 22.05.2024 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPG Deutsche Parken Alsterdorfer Straße 255 GmbH eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet, wobei der Antrag am 29.01.2024 bei Gericht einging. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgasm ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.08.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, einreichen. Die Forderungstabelle wird ab dem 29.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
23.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175886 eingetragenen DPG Deutsche Parken Alsterdorfer Straße 255 GmbH, gegründet am 10.03.2022, Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Vanessa Sophie Schmitt, und Herrn Thomas Kwak,
Geschäftszweig: d. Errichtung, d. Betrieb u.d. Unterhaltung von Parkplattformen, insb. am Standort Alsterdorfer Straße u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.05.2024, um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzut...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 38/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175886 eingetragenen DPG Deutsche Parken Alsterdorfer Straße 255 GmbH, gegründet am 10.03.2022, Alsterchaussee 17, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Vanessa Sophie Schmitt, und Herrn Thomas Kwak,
Geschäftszweig: d. Errichtung, d. Betrieb u.d. Unterhaltung von Parkplattformen, insb. am Standort Alsterdorfer Straße u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.05.2024, um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 38/24
Amtsgericht Hamburg, 22.05.2024
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