Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
eatclever UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Brandsende 2-4, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 136029
EUID
DEK1101.HRB136029
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 413/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform, der Handel und die Produktveredelung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Wellness.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eatclever UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.01.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt worden. Am 30.04.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 15.12.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 24.06.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 24.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 06.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
05.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 413/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin ,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
ist am 02.01.2026, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Inso...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 413/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin ,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
ist am 02.01.2026, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 413/25
Amtsgericht Hamburg, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
04.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 413/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 24.03.2015, Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
wird wegen Überschuldung heute, am 30.04.2026, um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalte...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 413/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136029 eingetragenen eatclever UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 24.03.2015, Brandsende 2-4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Samuel George Martin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere datenbasierter lnformationsleistungen, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen über eine elektronische Plattform
wird wegen Überschuldung heute, am 30.04.2026, um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 413/25
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2026
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