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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Hamburg hat am 27.05.2024 um 11:22 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der effectiv - team SFX Spezial Effekte GmbH angeordnet. Das Verfahren ist eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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