Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Effektx UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Eilbeker Weg 197, 22089 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 172557
EUID
DEK1101.HRB172557
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 11/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Friederike Leptien
Adresse
Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Onlinemarketing aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effektx UG (haftungsbeschränkt) wurde am 14.02.2024 durch das Amtsgericht Hamburg mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Friederike Leptien bestellt. Das Verfahren ist am 22.03.2024 aufgrund eines Gläubigerantrags wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Friederike Leptien ist zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
14.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 11/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172557 eingetragenen Effektx UG (haftungsbeschränkt), Eilbeker Weg 197, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Dominik Szepanski
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Onlinemarketing aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
ist am 14.02.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankgutha...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 11/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172557 eingetragenen Effektx UG (haftungsbeschränkt), Eilbeker Weg 197, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Dominik Szepanski
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Onlinemarketing aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
ist am 14.02.2024, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 11/24
Amtsgericht Hamburg, 14.02.2024
Originalbekanntmachung
25.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 11/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172557 eingetragenen Effektx UG (haftungsbeschränkt), Dorfstr. 34, 22929 Hamfelde, Kr Stormarn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Dominik Szepanski,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Onlinemarketing aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.03.2024, um 12:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, wel...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 11/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172557 eingetragenen Effektx UG (haftungsbeschränkt), Dorfstr. 34, 22929 Hamfelde, Kr Stormarn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Dominik Szepanski,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist das Onlinemarketing aller Art im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.03.2024, um 12:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 11/24
Amtsgericht Hamburg, 22.03.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.