Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 17295

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Erika Stern G.m.b.H.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Poolstr. 12+14, 20355 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 17295
EUID
DEK1101.HRB17295

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 83/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Thorben Alexander Stern

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und -Ersatzteilen sowie damit verwandte Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erika Stern G.m.b.H. ist anhängig. Am 05.06.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens soll die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 08.04.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen. Der Stichtag für die Prüfung entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen eingehen. Zudem sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.004,56 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 27.069,90 EUR, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.

Originalbekanntmachung

11.06.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern, ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 67b IN 83/22 Amtsgericht Hamburg, 07.06.2024

Originalbekanntmachung

26.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern ist am 05.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücks...

Originalbekanntmachung

26.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als a...

Originalbekanntmachung

23.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 83/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 17295 eingetragenen Erika Stern G.m.b.H., Poolstraße 12-14, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorben Alexander Stern soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 71.004,56 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 27.069,90 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67b IN 83/22 Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.