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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel mit Waren aller Art, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Warenarten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste SMC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist anhängig. Am 21.03.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.04.2026. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 110/14 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74093 eingetragenen Erste SMC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, ehemals: Tempowerkring 6, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Peter Dau, ist am 21.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 67a IN 110/14 Amtsgericht Hamburg, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
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