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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Unternehmensberatung im Hinblick auf DV-Anlagen und Programme, die Durchführung von Schulungen für Programmierung und EDV-Anwendung sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und den damit in Verbindung stehenden Geschäften, einschließlich des Handels mit DV-Anlagen und Zubehör.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 02.01.2024 um 12:57 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ESC Ingenieurgesellschaft für Softwareentwicklung mbH angeordnet. Das Verfahren ist in der Phase der vorläufigen Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Béla Knof bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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