Vorläufige Maßnahmen Hamburg HRB 156539

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Insolvenzprofil

Eser Tankstellen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Cuxhavener Straße 361, 21149 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 156539
EUID
DEK1101.HRB156539

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 295/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Tankstellen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.03.2026 um 09:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Eser Tankstellen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156539, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy bestellt worden. Die Schuldnerin ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

19.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 295/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156539 eingetragenen Eser Tankstellen GmbH, Cuxhavener Straße 361, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eyüp Eser, Geschäftszweig: das Betreiben von Tankstellen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. ist am 19.03.2026, um 09:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgeg...

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