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Insolvenzprofil
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Durchführung von Elektroarbeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Alarm- und Sicherheitstechnik
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET-A Sicherheitstechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036, ist eröffnet. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Ewa Westphal. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 314.661,73 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.068,90 EUR, wovon die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten abzusetzen sind. Die Bekanntmachung wurde am 13.06.2025 vom Amtsgericht Hamburg veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal, sind die Mindestvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden. 67b IN 73/21 Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 314.661,73 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.068,90 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten . 67b IN 73/21 Amtsgericht Hamburg, 13.06.2025
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