Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ExpressGroup GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 135813
EUID
DEK1101.HRB135813
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 261/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung einer Software/Plattform, auf der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung unter anderem Steuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln können und/oder Steuerberatung beauftragen können.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ExpressGroup GmbH ist am 01.03.2024 um 07:42 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 12.12.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist am 28.05.2024 um 10:00 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt und der Gläubigerausschuss eingesetzt werden. Die Mitglieder des neuen vorläufigen Gläubigerausschusses sind die Troy GmbH und Frank Volpers. Am 04.03.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
05.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135813 eingetragenen ExpressGroup GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad und Herrn Maximillian Cornelius Leonce Graf Lambsdorff Freiherr von der Wenge,
Geschäftszweig: die Entwicklung einer Software/Plattform, auf der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung u.a. Steuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln können
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 07:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135813 eingetragenen ExpressGroup GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad und Herrn Maximillian Cornelius Leonce Graf Lambsdorff Freiherr von der Wenge,
Geschäftszweig: die Entwicklung einer Software/Plattform, auf der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung u.a. Steuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln können
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 07:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 05.02.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Troy GmbH, vertr. d. COO Johannes Weweler, Hansastrasse 39, 59557 Lippstadt und
Frank Volpers, General Cousel, Platenhofer Weg 43, 13503 Berlin.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 261/23
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
08.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135813 eingetragenen ExpressGroup GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad und Herrn Maximillian Cornelius Leonce Graf Lambsdorff Freiherr von der Wenge
ist am 04.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 261/23
Amtsgericht Hamburg, 06.03.2024
Originalbekanntmachung
07.05.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 261/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135813 eingetragenen ExpressGroup GmbH, Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Konrad und Herrn Maximillian Cornelius Leonce Graf Lambsdorff Freiherr von der Wenge,
sind die Regelvergütung mit Zuschlägen von 165 % für die Betriebsfortführung, die Sanierungsbemühungen, die Arbeitnehmerangelegenheiten, die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten und Abwicklung des Massedarlehens, den Auslandsbezug, die übertragenen Zustellungen und die Öffentlichkeitsarbeit
und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 261/23
Amtsgericht Hamburg, 30.04.2025
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