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Insolvenzprofil
Fairia GmbH - führungslos -
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Neuer Wall 80, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 174823
EUID
DEK1101.HRB174823
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 181/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Marc Heinrich
Adresse
Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Bauträgertätigkeiten aller Art im Sinne des § 34c GewO, insbesondere die Projektierung, Baubetreuung und Durchführung von Bauvorhaben, der gewerbsmäßige An- & Verkauf von Grundstücken sowie die Gründung und Beteiligung an Gesellschaften, welche im Zusammenhang hiermit stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 02.04.2026 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fairia GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Das Verfahren basiert auf Anträgen einer Gläubigerin vom 15.07.2025 sowie der Schuldnerin vom 01.09.2025. Zugleich wurden die Verfahren 67b IN 181/25 und 67b IN 216/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc Heinrich bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Forderungstabelle wird ab dem 08.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen sind spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
07.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 181/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174823 eingetragenen Fairia GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Bauträgertätigkeiten aller Art (§ 34c GewO), insbes. Projektierung, Baubetreuung und Durchführung von Bauvorhaben etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.04.2026, um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 01.09.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67b IN 181/25 und 67b IN 216/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert,...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 181/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174823 eingetragenen Fairia GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg, führungslos
Geschäftszweig: Bauträgertätigkeiten aller Art (§ 34c GewO), insbes. Projektierung, Baubetreuung und Durchführung von Bauvorhaben etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.04.2026, um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 01.09.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67b IN 181/25 und 67b IN 216/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 181/25
Amtsgericht Hamburg, 02.04.2026
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