Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Family Office Kristek GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster hat die Schlussrechnung vorgelegt. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei Zuschläge für gesellschaftsrechtliche Verflechtungen und aufwendige Vermögensermittlung sowie Abschläge für vorläufige Maßnahmen berücksichtigt wurden. Der verfügbare Massebestand beträgt 224.629,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 501.227,04 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 24.07.2026 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis oder die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erheben. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
30.04.2026
Amtsgericht Bremen 24.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 12/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Family Office Kristek GmbH, c/o Fa. Aldatax, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: c/o WAYES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Hamburg, HRB 131396),
vertreten durch:
Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Notgeschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 366.732,43 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zu...
Amtsgericht Bremen 24.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 12/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Family Office Kristek GmbH, c/o Fa. Aldatax, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: c/o WAYES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Hamburg, HRB 131396),
vertreten durch:
Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Notgeschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 366.732,43 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 100,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar in Höhe von 80,00 % für die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen der Care-Energy Unternehmensgruppe, die für die Prüfung des Forderungseinzuges notwendig war. Ein Zuschlag wird außerdem für angemessen betrachtet für die aufwendige Vermögensermittlung, die sich auch im eröffneten Verfahren fortsetzt, die Aufarbeitung der Buchhaltung sowie die Tatsache, dass der Geschäftsführer Herr Martin Kristek verstorben ist und somit die Hauptauskunftsperson weggefallen ist.
Die jeweils geltend gemachten Zuschläge werden zwar, soweit sie isoliert voneinander betrachtet werden und sich die damit einhergehende tatsächliche geleistete Mehrarbeit für den Insolvenzverwalter nachvollziehen lässt, grundsätzlich für festsetzungsfähig erachtet, jedoch das Gericht nicht daran gebunden, jeden einzelnen Zu- und Abschlagsgrund gesondert zu beurteilen (BGH v. 10.07.2008- IX ZB 152/07).
Stattdessen nimmt das Gericht eine Bewertung hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag zu gewähren ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung von Überschneidungen einzelner Zuschlagstatbestände vor.
Der fehlende Geschäftsführer führt zwingend zu einer erschwerten Aufarbeitung der Buchhaltung sowie einer damit verbundenen aufwendigen Vermögensermittlung sodass im Wege der Gesamtbetrachtung ein Zuschlag in Höhe von 80,00 € angemessen erscheint.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung und die in diesem Zusammenhang bereits vorgenommenen Entlastungen für das eröffnete Verfahren.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
30.04.2026
512 IN 12/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Family Office Kristek GmbH, c/o Fa. Aldatax, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: c/o WAYES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Hamburg, HRB 131396), vertr. d.: Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Notgeschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 24.07.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Sc...
512 IN 12/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Family Office Kristek GmbH, c/o Fa. Aldatax, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: c/o WAYES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Hamburg, HRB 131396), vertr. d.: Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Notgeschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 24.07.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
30.04.2026
512 IN 12/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Family Office Kristek GmbH, c/o Fa. Aldatax, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Geschäftsanschrift: c/o WAYES Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen (AG Hamburg, HRB 131396), vertr. d.: Abdelmajid Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Notgeschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.koesterberner.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 224.629,27 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 501.227,04 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 30.04.2026
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