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Insolvenzprofil
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Die Erbringung von Planungs-, Forschungs- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Verbände und staatliche Institutionen mit dem besonderen Schwerpunkt der Wohnungs- und Immobilienmarktentwicklung- und Gestaltung sowie der regionalen Struktur- und Umweltforschung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Herr Dr. Bernd Leutner vertritt die GmbH gesetzlich. Im Laufe des Verfahrens sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.03.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung des Verwalters, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen Stellung zu nehmen. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 642.300,12 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 193.415,73 EUR, wovon die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 41/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 49405 eingetragenen F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Adenauerallee 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Bernd Leutner soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 642.300,12 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 193.415,73 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67b IN 41/22 Amtsgericht Hamburg, 27.01.2026
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