Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fernsehecke GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 113131
EUID
DEK1101.HRB113131
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 89/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Film-, TV-, Internet- und Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fernsehecke GmbH, eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde am 19.04.2024 durch das Amtsgericht Hamburg vorläufig eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin endgültig eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2024 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 28.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 17.09.2024 angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
19.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen
ist am 19.04.2024, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zah...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen
ist am 19.04.2024, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 89/24
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
19.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO)...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Var. 1 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
67b IN 89/24
Amtsgericht Hamburg, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
02.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgeford...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 89/24
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2024
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