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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Ausweissystemen einschließlich aller damit zusammenhängenden Geräte und Apparaturen sowie die Durchführung aller diesem Zweck dienlichen Geschäfte.
Das Amtsgericht Dresden hat am 06.05.2026 um 09:55 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FIS Organisation GmbH, Hamburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dr. Christian Heintze ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es wird ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ist einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Ausgenommen von der Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft. Der Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
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