Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 158479

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Insolvenzprofil

FONTENAY RE.development GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Fontenay 1c, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 158479
EUID
DEK1101.HRB158479

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 39/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Adresse
Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg
Telefon
040 - 650 52 59 - 0

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf und die Entwicklung von Immobilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.02.2026 um 13:48 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FONTENAY RE.development GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.

Originalbekanntmachung

24.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 39/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FONTENAY RE.development GmbH, An- u. Verkauf u. die Entwicklung v. Immobilien, Fontenay 1 c, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 158479), vertr. d.: Dr. Reinhard Memmesheimer, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2026 um 13:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 - 650 52 59 - 0 bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Da...

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