Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Metall und die Metallbearbeitung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebrüder Bröhan GmbH, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 32/23 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86021 eingetragen. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Thorsten Bröhan und Sven Bröhan. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen zur Prüfung vorgelegt. Der schriftliche Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 08.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Zudem wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die am 22.05.2024 um 09:50 Uhr im Amtsgericht Hamburg stattfinden soll. In dieser Versammlung soll über die rückwirkende Genehmigung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages zum 01.09.2023 mit Herrn Sven Bröhan beschlossen werden. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 32/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86021 eingetragenen Gebrüder Bröhan GmbH, Fangdieckstraße 77, 22547 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Bröhan und Herrn Sven Bröhan wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Rückwirkende Genehmigung zum Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages zum 01.09.2023 mit Herrn Sven Bröhan. bestimmt auf Mittwoch, 22.05.2024, 09:50 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). 67b IN 32/23 Amtsgericht Hamburg, 29.04.2024
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.