Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 134665

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Insolvenzprofil

GGT PLUS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mittelweg 41c, 20148 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 134665
EUID
DEK1101.HRB134665

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 131/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Sven Hentschel
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk- und Werbeartikeln, insbesondere von Reiseprodukten und Reisezubehör, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGT PLUS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665, wurde zunächst am 21.06.2024 um 11:16 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven Hentschel bestellt. Am 24.07.2024 um 12:46 Uhr wurde das Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin endgültig eröffnet. Rechtsanwalt Sven Hentschel wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 18.10.2024. Das Verfahren ist mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

21.06.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc. ist am 21.06.2024, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzun...

Originalbekanntmachung

25.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc. wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.07.2024, um 12:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch ...

Originalbekanntmachung

25.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift ...

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