Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GGT PLUS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mittelweg 41c, 20148 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 134665
EUID
DEK1101.HRB134665
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 131/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Sven Hentschel
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk- und Werbeartikeln, insbesondere von Reiseprodukten und Reisezubehör, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGT PLUS GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665, wurde zunächst am 21.06.2024 um 11:16 Uhr mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sven Hentschel bestellt. Am 24.07.2024 um 12:46 Uhr wurde das Insolvenzverfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin endgültig eröffnet. Rechtsanwalt Sven Hentschel wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 18.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 18.10.2024. Das Verfahren ist mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
21.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc.
ist am 21.06.2024, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzun...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc.
ist am 21.06.2024, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 131/24
Amtsgericht Hamburg, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
25.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.07.2024, um 12:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Handel und Vertrieb von Geschenk-und Werbeartikeln etc.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.07.2024, um 12:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Hentschel, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 131/24
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2024
Originalbekanntmachung
25.02.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 131/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134665 eingetragenen GGT PLUS GmbH, ehemals: Mittelweg 41c, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Michael Justus
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 131/24
Amtsgericht Hamburg, 25.02.2026
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