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Insolvenzprofil
GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 116397
EUID
DEK1101.HRB116397
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 7/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung, Kommissionierung sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH ist am 01.04.2024 um 07:38 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag eines Gläubigers vom 15.01.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast ernannt worden. Zuvor waren bereits am 07.02.2024 vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Dr. Wolgast als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 17.05.2024. Am 05.04.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 19.06.2024 anberaumt. Zudem ist eine Gläubigerversammlung für den 27.08.2025 zur Beschlussfassung über einen Vergleich zwischen den Insolvenzmassen der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH und der GLOBAL HANSE GmbH bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
07.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, frühere Anschrift: Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung etc.
ist am 07.02.2024, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wi...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, frühere Anschrift: Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung etc.
ist am 07.02.2024, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 07.02.2024
Originalbekanntmachung
02.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, frühere Anschrift: Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 07:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich m...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, frühere Anschrift: Goldbekplatz 3, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Logistik, Lagerhaltung etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 07:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.06.2024, 10:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
08.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
ist am 05.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2024
Originalbekanntmachung
23.06.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung stimmt einem Vergleich zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast als Insolvenzverwalter der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH (AG Hamburg, 67b IN 7/24) und Herrn Rechtsanwalt Ingmar Jarchow als Insolvenzverwalter der GLOBAL HANSE GmbH (AG Hamburg, 67b IN 48/24) zu, dass Zahlungseingänge auf Erstattungsansprüche aus Insolvenzanfechtungen wegen Zahlungen, die vom Konto
a. der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH an
Gläubiger der GLOBAL HANSE Gmb...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116397 eingetragenen GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH, c/o COPA Consulting GmbH, Bismarckstraße 5, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patric-Pascal Nagel
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung stimmt einem Vergleich zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast als Insolvenzverwalter der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH (AG Hamburg, 67b IN 7/24) und Herrn Rechtsanwalt Ingmar Jarchow als Insolvenzverwalter der GLOBAL HANSE GmbH (AG Hamburg, 67b IN 48/24) zu, dass Zahlungseingänge auf Erstattungsansprüche aus Insolvenzanfechtungen wegen Zahlungen, die vom Konto
a. der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH an
Gläubiger der GLOBAL HANSE GmbH geleistet worden sind und
b. der GLOBAL HANSE GmbH an Gläubiger der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS
für Industrie und Handel GmbH geleistet worden sind
im Verhältnis 50/50 zwischen den Insolvenzmassen der GLOBAL INHOUSE LOGISTICS für Industrie und Handel GmbH und der GLOBAL HANSE GmbH aufgeteilt werden.
bestimmt auf
Mittwoch, 27.08.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67b IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2025
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