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Insolvenzprofil
GO Sushi & Delivery Berlin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lagerstraße 11, 20357 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 169046
EUID
DEK1101.HRB169046
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 94/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi, sowie Vertrieb von Merchandising-Artikeln und Gastronomie-Produkten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Berlin GmbH ist am 03.07.2024 um 16:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 23.04.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 02.05.2024 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Anschrift der Schuldnerin ist durch Berichtigung vom 02.05.2024 auf Lagerstraße 11, 20357 Hamburg korrigiert worden. Zum Insolvenzverwalter im Hauptverfahren ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.09.2024. Am 05.07.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, was am 08.07.2024 bekannt gegeben wurde. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
03.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi etc.
ist am 02.05.2024, um 14:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuld...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi etc.
ist am 02.05.2024, um 14:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
08.05.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
wird der Beschluss vom 02.05.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anschrift der Schuldnerin
Lagerstraße 11, 20357 Hamburg
lautet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofort...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
wird der Beschluss vom 02.05.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Anschrift der Schuldnerin
Lagerstraße 11, 20357 Hamburg
lautet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
04.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, frühere Anschrift: Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.07.2024, um 16:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an b...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, frühere Anschrift: Lagerstraße 11, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Lebensmitteln, insbesondere von Sushi etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.07.2024, um 16:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
08.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB169046 eingetragenen GO Sushi & Delivery Berlin GmbH, ehemals: Lagerstraße 11, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denny Herok,
ist am 05.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2024
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