Berichts- und Prüfungstermin Hamburg HRB 126404

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Insolvenzprofil

GSF Hamburger Fashion Kontor GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hermannstraße 16, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 126404
EUID
DEK1101.HRB126404

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 75/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Bekleidung, Accessoires und Schuhen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GSF Hamburger Fashion Kontor GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.04.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg hinterlegt. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.

Originalbekanntmachung

13.03.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 75/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 126404 eingetragenen GSF Hamburger Fashion Kontor GmbH, Valentienskamp 18, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Cornelia Görz und Frau Marion Schlaphof wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Betei...

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