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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, wurde durch den Antrag einer Gläubigerin vom 27.11.2024 eingeleitet. Am 30.04.2025 um 16:23 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yvonne van Dongen bestellt. Es wurden Verfügungsverbote, Zahlungsverbote für Drittschuldner sowie Untersagungen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verfügt. Das Verfahren ist am 21.04.2026 mangels Masse durch Beschluss des Gerichts abgewiesen worden. Die am 30.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind mit diesem Beschluss ebenfalls aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte ist der am 27.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 27.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 21.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 67b IN 265/24 Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte sind die am 30.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 21.04.2026 aufgehoben worden. 67b IN 265/24 Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026
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