Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 184336

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Insolvenzprofil

Hambergh GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ballindamm 3, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 184336
EUID
DEK1101.HRB184336

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 265/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Yvonne van Dongen
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, wurde durch den Antrag einer Gläubigerin vom 27.11.2024 eingeleitet. Am 30.04.2025 um 16:23 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Yvonne van Dongen bestellt. Es wurden Verfügungsverbote, Zahlungsverbote für Drittschuldner sowie Untersagungen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verfügt. Das Verfahren ist am 21.04.2026 mangels Masse durch Beschluss des Gerichts abgewiesen worden. Die am 30.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind mit diesem Beschluss ebenfalls aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

02.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte ist am 30.04.2025, um 16:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Yvonne van Dongen, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende...

Originalbekanntmachung

22.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte ist der am 27.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 27.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 21.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 67b IN 265/24 Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026

Originalbekanntmachung

22.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 265/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184336 eingetragenen Hambergh GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lambertus Nijenmanting, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Baulichkeiten aller Art und artverwandte Geschäfte sind die am 30.04.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 21.04.2026 aufgehoben worden. 67b IN 265/24 Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026

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