Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 125098

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Insolvenzprofil

Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

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2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 125098
EUID
DEK1101.HRB125098

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 195/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

technische Beratung, Entwicklung und Produktion von Geräten, insbesondere in den Bereichen der Elektrotechnik und des Hardware-Software Codesigns. Die Gesellschaft ist zur Vornahme alle Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt) ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 11.03.2026 eingestellt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter am 17.10.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im Mai 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt sowie die Beteiligten bis zum 17.07.2025 zur Stellungnahme zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis aufgefordert. Eine Schlussverteilung war für den 11.06.2025 angekündigt, wobei Forderungen in Höhe von 328.987,29 EUR beteiligt waren und ein Verteilungsbetrag von 13.921,64 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist damit beendet.

Originalbekanntmachung

03.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 195/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125098 eingetragenen Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt), Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Alberto Meza Cuevas ist am 17.10.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zu dem vorsorglich eingereichten Schluss...

Originalbekanntmachung

03.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 195/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125098 eingetragenen Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt), Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Alberto Meza Cuevas sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden. 67b IN 195/21 Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025

Originalbekanntmachung

03.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 195/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125098 eingetragenen Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt), Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Alberto Meza Cuevas Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann - unter Berücksichtigung der Gerichtskosten - der Insolvenzmasse entnommen werden. Gründe: Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wer...

Originalbekanntmachung

11.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 195/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125098 eingetragenen Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt), Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Alberto Meza Cuevas soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 328.987,29 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 13.,921,64 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67b IN 195/21 Amtsgericht Hamburg, 11.06.2025

Originalbekanntmachung

18.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 195/21 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125098 eingetragenen Hamburg Applications MES UG (haftungsbeschränkt), Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Alberto Meza Cuevas ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch da...

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