Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hansa Textilservice UG ( haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Bleichen 68, c/o Deine Textilpflege, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 190250
EUID
DEK1101.HRB190250
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 65/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 432 080 0
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Textilpflegedienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 28.04.2026 um 17:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Hansa Textilservice UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Antragsgegnerin erbringt Textilpflegedienstleistungen und ist im Handelsregister Hamburg unter HRB 190250 eingetragen. Geschäftsführerin ist Poorandokht Ghanei. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
29.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 65/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Textilservice UG ( haftungsbeschränkt), Die Erbringung von Textilpflegedienstleistungen., c/o Deine Textilpflege, Großen Bleichen 68, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 190250), vertr. d.: Poorandokht Ghanei (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 17:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 432 080 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 65/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Textilservice UG ( haftungsbeschränkt), Die Erbringung von Textilpflegedienstleistungen., c/o Deine Textilpflege, Großen Bleichen 68, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 190250), vertr. d.: Poorandokht Ghanei (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 17:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 432 080 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 65/26
Amtsgericht Hamburg, 28.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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