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die Vermittlung von Immobilien, Verkauf und Vermietung, Bauarbeiten und Sanierungen sowie die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Finanzierungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBI Hamburger Bau und Immobilien GmbH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Hamburg hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, falls Grund, Betrag oder Rang bestritten werden. Nachrangige Gläubiger gemäß § 39 InsO sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Liste der angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg aus. Gegen den Beschluss steht der Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 3/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121335 eingetragenen HBI Hamburger Bau und Immobilien GmbH, ehemals Rugenbarg 260, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dogan Kodas, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 280.108,63 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 176.287,25 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67b IN 3/19 Amtsgericht Hamburg, 28.07.2025
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