Einstellung des Verfahrens Hamburg HRB 164764

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Insolvenzprofil

HCK Hamburger Container Kontor GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Halskestraße 38, 22113 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 164764
EUID
DEK1101.HRB164764

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 77/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Tayfun Dogu

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind die Logistik für nationale und internationale Transporte sowie deren Vermittlung, die Lagerung von Speditionsgütern sowie der erlaubnispflichtige gewerbliche Güterkraftverkehr.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCK Hamburger Container Kontor GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens sind die Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Am 02.05.2022 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Das Gericht hat die Beteiligten bis zum 30.04.2026 aufgefordert, im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, insbesondere zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO, zur Schlussrechnung des Verwalters sowie zu eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen. Parallel dazu ist die Schlussverteilung vorgesehen. Nach dem Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 561.434,29 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 48.376,02 EUR zur Verfügung steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten sowie Vergütungen und Masseverbindlichkeiten abzusetzen. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Originalbekanntmachung

04.08.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu, sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt. Rechtsmittelbe...

Originalbekanntmachung

19.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 428, eingesehen werden. 67c IN 77/22 Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026

Originalbekanntmachung

04.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als a...

Originalbekanntmachung

04.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu, ist am 02.05.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen ei...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 77/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164764 eingetragenen HCK Hamburger Container Kontor GmbH, Halskestraße 38, 22113 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tayfun Dogu, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 561.434,29 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 48.376,02 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters sowie weitere Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO. 67c IN 77/22 Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026

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