Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 117828

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Insolvenzprofil

HCP Trading & Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterdorferstraße 347, 22297 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 117828
EUID
DEK1101.HRB117828

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 285/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HCP Trading & Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828, wird vom Amtsgericht Hamburg bearbeitet. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die am 29.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 20.02.2026 aufgehoben worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt bzw. das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

29.07.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos- Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement. ist am 29.07.2025, um 11:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgeforde...

Originalbekanntmachung

24.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos- Geschäftszweig: Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie das Portfolio- und Produktmanagement. sind die am 29.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.02.2026 aufgehoben worden. 67c IN 285/25 Amtsgericht Hamburg, 20.02.2026

Originalbekanntmachung

20.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 285/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117828 eingetragenen HCP Trading & Service GmbH, Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, -führungslos- sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen i...

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