Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Handelsregister
Hamburg, HRB 15059
EUID
DEK1101.HRB15059
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 366/07
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Joachim Büttner
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Besorgung und Vermittlung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr auf Schiene und Straße für Güter aller Art, insbesondere für temperaturgeführte Güter, sowie Vermittlung oder Durchführung von Importabfertigungen, Zwischenlagerungen, und Beladung der Transporte mittel im Rahmen der Transporte für fremde Rechnung als Spediteur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HKG - Hamburger Kühlverkehrs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition - ist anhängig. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hamburg. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Büttner. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden Vergütungsbeschlüsse für Mitglieder des Gläubigerausschusses erlassen. Für Thorsten Lütjens wurde die Vergütung festgesetzt. Für die Bundesagentur für Arbeit wurde eine Vergütung von 1.865,33 EUR (inkl. Umsatzsteuer) festgesetzt. Für Lars Soltau wurde zunächst die Vergütung festgesetzt, ohne dass ein Betrag im Text genannt wurde. Später wurde der Vergütungsbeschluss für Lars Soltau berichtigt, um die Umsatzsteuer von 19 % nachträglich festzusetzen. Die Beschlüsse ergingen am 07.04.2026 bzw. wurden am 05.05.2026 berichtigt.
Originalbekanntmachung
13.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres
20095 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Thorsten Lütjens, Hammerbrookstraße 63-65, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Ve...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres
20095 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Thorsten Lütjens, Hammerbrookstraße 63-65, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 366/07
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
13.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres, Weidenring 19 j, 21629 Neu Wulmstorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schnebbe . Heuser & Partner, Ballindamm 17, 20095 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung 1.567,50 EUR
Auslagen 0,00 EUR
Zwischensumme 1.567,50 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 297,83 EUR
Endbetrag 1.865,33 EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschu...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres, Weidenring 19 j, 21629 Neu Wulmstorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Schnebbe . Heuser & Partner, Ballindamm 17, 20095 Hamburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit, Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung 1.567,50 EUR
Auslagen 0,00 EUR
Zwischensumme 1.567,50 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 297,83 EUR
Endbetrag 1.865,33 EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 366/07
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
13.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Lars Soltau, Eddelaker Straße 21, 25693 St Michaelisdonn wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 0 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächli...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Lars Soltau, Eddelaker Straße 21, 25693 St Michaelisdonn wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 0 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 366/07
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
27.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird der Vergütungsbeschluss vom 07.04.2026 für Herrn Lars Soltau dahingehend berichtigt, dass zur bereits festgesetzten Vergütung in Höhe von EUR zusätzlich die Umsatzsteuer vom 19 %, mithin in Höhe von EUR festgesetzt wird.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 366/07
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 15059 eingetragenen HKG - Hamburger Kühlverkehrs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Internationale Spedition -, Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Elis Torres, und Herrn Heino Torres
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird der Vergütungsbeschluss vom 07.04.2026 für Herrn Lars Soltau dahingehend berichtigt, dass zur bereits festgesetzten Vergütung in Höhe von EUR zusätzlich die Umsatzsteuer vom 19 %, mithin in Höhe von EUR festgesetzt wird.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 366/07
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.