Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hofmann & Roemer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 125682
EUID
DEK1101.HRB125682
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 417/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Joachim Birr
Gegenstand des Unternehmens
Zweck des Unternehmens ist der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, insbesondere von bebauten und unbebauten Grundstücken das Erbringen von Dienstleistungen für Handel und Handwerk, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der genehmigungspflichtige grenzüberschreitende gewerbliche Güterkraftverkehr.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann & Roemer GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125682, eröffnet. Das Verfahren ist im laufenden Stadium. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sollen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
24.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 417/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125682 eingetragenen Hofmann & Roemer GmbH, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Birr,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gege...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 417/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125682 eingetragenen Hofmann & Roemer GmbH, Kohlentwiete 6, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Birr,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 417/24
Amtsgericht Hamburg, 23.04.2026
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