Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 100085

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Insolvenzprofil

ICE Verwaltungsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 100085
EUID
DEK1101.HRB100085

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 345/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Silke Wehdeking
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

die persönliche Haftungsübernahme bei Kommanditgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; mit Ausnahme erlaubungspflichtiger.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ICE Verwaltungsgesellschaft mbH wurde am 19.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 02.01.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Silke Wehdeking zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wurde ebenfalls Rechtsanwältin Dr. Silke Wehdeking ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 17.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 17.05.2024. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

02.01.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth Geschäftszweig: die persönliche Haftungsübernahme bei Kommanditgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; mit Ausnahme erlaubnispflichtiger ist am 02.01.2024, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Silke Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird...

Originalbekanntmachung

20.02.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth Geschäftszweig: die persönliche Haftungsübernahme bei Kommanditgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; mit Ausnahme erlaubnispflichtiger wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.02.2024, um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Silke Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich...

Originalbekanntmachung

18.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Dr. Silke Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 02.01.2024 bis zum 19.02.2024 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, a...

Originalbekanntmachung

27.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg wird auf das Entgelt der Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Vorschuss EUR Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet. Gründe: Die Verwalterin übt ihr Amt seit dem 19.02.2024 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Im Hinblick auf die lange...

Originalbekanntmachung

08.08.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth, wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Betei...

Originalbekanntmachung

08.08.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 78.535,96 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und d...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 345/23 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100085 eingetragenen ICE Verwaltungsgesellschaft mbH, Hopfenmarkt 31, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Karl-Dieter Broks und Herrn Andreas Franz Auth, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung...

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