Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IMDF Verwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 149941
EUID
DEK1101.HRB149941
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 47/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Handelsgesellschaften jeder Art. Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Geschäftsbesorgungstätigkeiten insbesondere als Auslagerungsunternehmen für Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMDF Verwaltung GmbH, Beteiligung an Handelsges. jeder Art, Erbringen v. Geschäftsbesorungstätigkeiten u.a., mit Sitz in Hamburg, ist im Antragsverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg eingeleitet worden. Am 17.02.2026 um 13:01 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
17.02.2026
67c IN 47/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMDF Verwaltung GmbH, Beteiligung an Handelsges. jeder Art, Erbringen v. Geschäftsbesorungstätigkeiten u.a., Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 149941), vertr. d.: Christopher Dill, (Geschäftsführer), ist am 17.02.2026 um 13.01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, ...
67c IN 47/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMDF Verwaltung GmbH, Beteiligung an Handelsges. jeder Art, Erbringen v. Geschäftsbesorungstätigkeiten u.a., Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 149941), vertr. d.: Christopher Dill, (Geschäftsführer), ist am 17.02.2026 um 13.01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 17.02.2026
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