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Insolvenzprofil
IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 142613
EUID
DEK1101.HRB142613
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 424/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Ausübung von Geschäften aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. 2. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen anpachten oder erwerben sowie die persönliche Haftung als Komplementärin anderer Unternehmen ausüben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.01.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT eröffnet. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.10.2025 bei Gericht eingegangen. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Gegenstände ist für den 18.03.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.02.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
02.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142613 eingetragenen IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Mechthild Elisabeth Mösenfechtel, und Herrn Patrick G. Weber und Herrn Christopher Dill,
Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Ausübung v. Geschäften aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind u.a.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 29.10.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wi...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 424/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142613 eingetragenen IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstandinnennen Frau Mechthild Elisabeth Mösenfechtel, und Herrn Patrick G. Weber und Herrn Christopher Dill,
Geschäftszweig: Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Ausübung v. Geschäften aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind u.a.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 29.10.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 18.03.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 425 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 424/25
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2026
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